Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 1.Text: Warum ein Gewaltpräventionskonzept notwendig ist

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Für viele Institutionen ist die Erstellung von Konzepten zur Gewaltprävention und damit zur Verhinderung und Vorbeugung von traumatischen Erfahrungen vorgeschrieben. Andere machen dies freiwillig. Ein solches Konzept ist notwendig, um die Mitarbeiter/innen und ebenso das Klientel vor Gewalt und anderen Traumatisierungen zu schützen.

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Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 2.Text: Die Haltung

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Jedes Gewaltpräventionskonzept beruht auf einer Haltung und diese fußt auf einem Menschenbild. Das Menschenbild sollte auf der Achtung der Würde aller Menschen gründen. Der Schutz der Würde ist ein Menschenrecht. Er gilt für alle Menschen, egal wo sie herkommen und wie sie sind. Diese Grundhaltung verpflichtet alle Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen oder andere Klient/innen, sich gegen Gewalt zu wenden und ihr vorzubeugen. Gewalt entwürdigt.

Unter Gewalt wird die Anwendung von physischen und seelischen Mitteln verstanden, um Handlungen oder Unterlassungen anderer Menschen gegen ihren Willen zu erzwingen, sofern sie nicht der Notwehr und Schutzbedürfnissen entspringen. Gewalt seitens der Mitarbeiter/innen ist ebenso unzulässig wie Gewalt gegen Mitarbeiter/innen und gegen andere Menschen, die in der Einrichtung betreut werden.

Viele Einrichtungen sind in Bereichen tätig, in denen Bewohner/innen oder andere Klient/innen selbst Gewalt erfahren haben und in einem Milieu lebten, das von Gewalt geprägt wurde. Deswegen braucht es besonderer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber Gewalt und besondere Bemühungen zur Prävention. Diese muss von allen gelebt werden.

Es darf hinsichtlich Gewalttätigkeiten und Ansätzen zur Gewalt kein Schweigen und keine Tabus geben. Niemand darf mit Gewalterfahrungen allein gelassen werden, jede und jeder braucht Schutz und Unterstützung.

Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 3.Text: Prävention

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Prävention besteht aus einem Bündel von Maßnahmen:

  • Es braucht ein Klima und eine gemeinsame Haltung: Stopp der Gewalt!
  • Gewaltdrohungen und Gewaltvorfälle müssen besprochen werden. Enttabuisierung und Transparenz müssen selbstverständlich werden.
  • Es sollten Strukturen verändert werden, die Gewalt fördern können. Angsträume müssen Schritt für Schritt abgeschafft werden, soweit und sobald sie bekannt werden.
  • Es braucht Fortbildungen zum Umgang mit und zur Prävention von Gewalt für alle Mitarbeiter/innen.
  • In allen Einrichtungen brauchen die Mitarbeiter/innen konkrete Informationen, an wen sie sich wenden können bzw. bei Gewaltvorfällen müssen.
  • Bei der Aufnahme sollten Risikofaktoren soweit wie möglich erfasst und Ausschlussereignisse definiert werden.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen sollten bekannt sein und beachtet werden.
  • Ideen und Vorschläge von Mitarbeiter/innen sollten gesammelt und ernst genommen werden.
  • Zu jedem Gewaltvorfall braucht es eine Nachbesprechung. Nachbesprechungen sind die beste Vorbeugung. Dabei geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, aus jedem Ereignis zu lernen, welche Vorwarnsignale und andere Hinweise zu beachten sind und was daraus für Schlussfolgerungen zu ziehen sind.
  • Auf allen Ebenen ist eine Eindeutigkeit in der Kommunikation notwendig, insbesondere zu allen Gewalt-relevanten Themen, damit alle wissen, woran sie sind.
  • Eine gemeinsame Haltung „Stopp der Gewalt“ oder „Keine Gewalt“ kann nur mit einer solidarischen Haltung untereinander gelebt werden.

Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 4. Text: Erste Hilfe

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Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.

  • Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
  • Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
  • Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
  • Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
  • Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
  • Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
  • Es braucht Transparenz und Offenheit.

Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung.

Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 5. Text: Zweite Hilfe

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Zweite Hilfe meint weitergehende Schritte:

  • Wesentlich ist eine Nachbesprechung aller beteiligten Mitarbeiter/innen. Sie soll dazu dienen, die Maßnahmen zu reflektieren, und nach möglichen Vorwarnsignalen suchen, um möglicherweise künftig präventiv tätig werden zu können.
  • Mit den Bewohner/innen und Klient/innen, ob beteiligt oder nicht, wird über den Vorfall und die Konsequenzen gesprochen. Dabei kann deutlich werden, dass Menschen mit Ängsten und Co-Traumatisierungen besondere Unterstützung benötigen. In jedem Fall dienen solche Besprechungen der Transparenz und sind ein Zeichen für die Haltung „Keine Gewalt!“.
  • Die Erfahrungen sollten in Supervision und Fortbildungen einfließen.
  • Ebenso in die Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen (Polizei usw.)
  • Es ist notwendig, Tätern zu helfen, wo dies möglich ist und sie es zulassen. Doch der Grundsatz lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz.